Ich
habe damals den Pseudotitel
"Dr.
h.c. of alternative Therapy (USA)"
gegoogled und keinen einzigen Hit erhalten. Heute kenne ich den Grund
dafür:
Bei diesem Aufsehen heischenden,
lächerlichen Namenszusatz handelt es sich nicht
etwa um einen akademischen Grad, sondern um einen kirchlichen Ehrentitel,
der unter anderem von der
Miami Life Development Church (MLDC) >>>
gegen eine einmalige Spende von Euro 150,00 zum
käuflichen Erwerb angeboten wird.
Es geht aber derzeit noch viel günstiger...
Zögere also nicht lange, wenn Du Deine 'geistigen Kräfte'
durch einen für Aufsehen sorgenden Titel für ein paar müde Euros
zertifiziert haben willst ;-)
Derzeit (8.3.2012) läuft eine Aktion (!)
beim Gutscheinriesen Groupon in München,
wo Du den gleichen Titel, den der "ersten Balischamane in Deutschland"
führt, im Sonderangebot für lächerliche Euro 39,00
erwerben kannst. Ja, Du hast schon richtig gelesen! Schau nur hin und
staune!
Kick dann HIER oder in das nachstehende Foto und
überzeuge Dich selbst!
Die verlinkte Seite wurde
inzwischen von GROUPON entfernt! |
Im Bestellformular der
Miami Life Development Church (MLDC)
heißt es dazu wörtlich (Bitte klick
HIER
und überzeuge Dich selbst!):
"Bitte wählen Sie
Sie
haben die Wahl zwischen Doktortiteln aus den unten stehenden Bereichen.
Bitte füllen Sie das Formular aus, um den gewünschten Doktortitel zu
bekommen.
... of
Alternative Health
... of Alternative Therapy
... of Angel Therapy
... of Apologetics
... of Aromatherapy
... of Astral Projection
... of Biblical Archaeology
... of Bibical Counseling
... of Biblical Studies
... of Christian Counseling
... of Christian Counseling Psychology
... of Christian Education
... of Church Administration
... of Church Management
... of Comparative Religion
... of Counseling
... of Divinity
... of Dowsing
... of Drug & Alcohol Counseling
... of Esoteric Psychology
... of Esoteric Psychotherapy
... of Esoteric Sciences
... of Exorcisms
... of Feng Shui
... of Gospel Music
... of Healing Sciences
... of Holistic Nutrition
... of Holistic Sciences
... of Homeopathy
... of Immortality
... of Metaphysical Sciences
... of Metaphysics
... of Ministerial Education
... of Ministry |
... of
Motivation
... of Paranormal Psychology
... of Parapsychology
... of Pastoral Counseling
... of Pastoral Hypnotherapy
... of Pastoral Psychology
... of Pastoral Psychotherapy
... of Psychic Astrology
... of Psychic Sciences
... of Radionics
... of Religion
... of Religious Counseling
... of Religious Economics
... of Religious Education
... of Religious Humanities
... of Religious Science
... of Sacred Theology
... of Spiritual Counseling
... of Spiritual Healing
... of Transcendental Meditation
... of Theocentric Communications
... of Theocentric Humanities
... of Theocentric Hypnotherapy
... of Theocentric Liberal Arts
... of Theocentric Psychology
... of Theocentric Sciences
... of Sacred Theology
... of Transpersonal Communications
... of Transpersonal Psychology
... of Ufology
... of Wellness Studies |
Die MLDC klärt den Erwerber eines solchen Titels auch
unmissverständlich darüber auf, was es damit auf sich hat und schreibt
dazu wörtlich (siehe
HIER):
"Sie haben durch den "Honorary Doctor“ eine Position,
welche wir Ihnen in Form des erstellten Zertifikats bescheinigen werden.
Diese zeigt nun Jedermann, dass Sie als Doctor of (Dr.h.c.) ….. geistige
Kräfte innehaben, die dem Wesen und der Leistungsfähigkeit unserer
Mitglieder - der MLDC - entsprechen".
Ja? Wirklich? Nun, es mag ja sein, dass dieses Zertifikat
uns tatsächlich einen Hinweis betreffend die "geistigen Kräfte" des
Trägers eines solchen Titels vermittelt - zumindest indirekt! Es verrät uns
aber in keinster Weise, wie es wirklich damit bestellt ist. Im Falle des
ersten Balischamanen in Deutschland, dürfte es - meiner Meinung nach - mit
den angesprochenen geistigen Kräften nicht sehr weit bestellt sein.
Warum? Nun, die MLDC weist in der Rubrik
"Wichtiger Hinweis"
(siehe selbst!)
den Erwerber eines solchen "Titels" ausdrücklich darauf, dass es sich bei allen obgenannten Titeln um Ehrendoktortitel im
kirchlichen Bereich handle.
Wörtlich führt die MLDC bezüglich des Führens eines
solchen Titels aus:
"Sie erhalten einen Ehrentitel des MLDC Institutes aus
Miami, Florida. Die Doktortitel sind kirchlich. Diese kirchlichen Titel sind
nicht mit akademischen Titel wie für Jura, Medizin oder Philosophie
zu verwechseln und Sie müssen darauf achten, dass Sie nicht zu einer
Verwechslung beitragen. Sie dürfen den Titel nicht als "Dr. Name Zuname"
führen. Sie müssen immer den Fachbereich und das Herkunftsland sowie die
Ausstellungsstelle nennen.
Sicher gehen Sie mit
Name Zuname
Dr. h.c. of metaphysiks, MLDC Institute (USA)
oder
Dr. h.c. Name Vorname of metaphysiks, (MLDC/USA)
Bitte kürzen Sie den kirchlichen Bereich nur dann ab,
wenn definitiv eine Verwechslung mit einem inländischem oder ausländischem
akademischen Titel nicht statt finden kann. Die Verantwortung für das
gesetzeskonforme Tragen der Titel im jeweiligen Land trägt der Erwerber."
An anderer Stelle klärt die MLDC den Erwerber über die
Strafbarkeit des Führens ihrer "Ehrentitel" im Falle des Bestehens von
Verwechslungsgefahr auf. Sie schreibt dazu wörtlich (klick
HIER und siehe selbst!):
Diese Dr-Titel sind keine akademischen Grade,
sondern kirchliche Titel. Deswegen muss ein Ehrendoktor seinen Titel
stets ausschreiben. Schreibt er nur einfach "Dr.", macht er sich
leider strafbar, weil dann der Anschein erweckt wird, es handle sich
um einen akademischen Grad. Und dazu sagt das Gesetz: "Unbefugt ist das
Tragen, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen kann*),
den Anschein der Berechtigung des Tragens zu erwecken."
*) Anm.: Die
Rechtsprechung spricht hier bloß von der Möglichkeit einer Verwechslung, welche
ausreicht, um das strafrechtlich zu ahndende Delikt der unbefugten Führung
eines Titels zu vollenden. Dies bedeutet, dass das Führen eines der oben aufgelisteten kirchlichen Titel
genau dann unbefugt und strafbar ist, wenn nach dem
Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Beurteilers
eine Verwechslung jenes kirchlichen Ehrentitels mit einem akademischen Grad
möglich ist.
Die
Möglichkeit der Verwechslung des vom "ersten Balischamanen in Deutschland"
geführten Titels mit einem akademischen Grad in den USA ist deshalb sehr
leicht möglich, weil der Träger diesen kirchlichen Ehrentitel, ohne
Hinweis auf die Ausstellungshalle, dh auf die
Miami Life Development Church,
führt. Da der Träger dieses Titels überdies
alternative Therapien ("schamanische Heilbehandlungen" und Reiki) anbietet,
erweckt er durch die Führung jenes Titels in der Öffentlichkeit den
Anschein, jenen Ehrentitel von einer Universität in den USA aufgrund seiner
besonderen Leistungen auf dem Gebiete der alternativen Therapie verliehen
bekommen zu haben.
Die Gefahr einer Verwechslung des ihm
bloß aufgrund einer Geldspende verliehenen Titels mit einem akademischen
Grad ist m.E. nicht nur möglich, sondern sogar sehr wahrscheinlich!
Möglicherweise ist diese
Verwechslungsmöglichkeit sogar ein Kalkül des "ersten Balischamanen in
Deutschland", um dadurch im Hinblick auf seine Person (als Therapeut) und
sein therapeutisches Angebot ("schamanische Heilbehandlungen", Reiki) mehr
Bedeutung zu suggerieren und Aufsehen zu erregen, was bei gesetzeskonformer
Führung seines "Titels" wohl kaum möglich wäre.
Diese wichtigen rechtlichen Hinweise hat der "erste
Balischamane in Deutschland" entweder überlesen, oder nicht richtig
verstanden, zumal er die Ausstellungsstelle - nämlich die
Miami Life Development Church (MLDC)
- bei der Führung seines "Titels" - aus welchen Gründen auch
immer - überhaupt NICHT nennt. Und genau dadurch erweckt er den Anschein,
dass er zum Tragen des Titels berechtigt ist und trägt definitiv zur
Verwechslungsgefahr des von ihm geführten Titels mit einem akademischen Grad bei.
Ich habe - im Gegensatz zum 'ersten
Balischamanen in Deutschland' - meinen Magister- und Doktortitel an der UNI
Wien erworben, letzteren durch das Verfassen einer Dissertation und durch
Ablegen aller erforderlichen Rigorosen. Und ich habe mich auch noch niemals
als Schamane ausgegeben, obwohl ich mir ein umfassendes Wissen betreffend
den Schamanismus angeeignet habe.
Als graduierter Jurist habe ich bereits in
meinem Artikel
Hanswurst, Scharlatan oder erster Balischamane
in Deutschland ? >>>
darauf hingewiesen, dass bei Führung des Titels
'Dr.
h.c. of alternative Therapy (USA)
ganz
offensichtlich Verwechslungsgefahr
im Hinblick auf einen akademischen Grad
besteht, und sohin der Tatbestand
gemäß
§
132a StGB
-
Deutsches Strafgesetzbuch hergestellt worden sein dürfte.
Ich bin nicht der Richter jenes "Balischamanen", sondern bloß
dessen Kritiker. Diesen Menschen und andere Pseudo-Schamanen kritisiere ich deshalb, um
die Öffentlichkeit vor deren krassen "schamanischen Umtrieben" zu warnen
und Hilfesuchende vor Ausbeutung durch Dilettanten oder selbst ernannte
Schamanen, "erste Pfeifenträger", "Gay Eagles" oder andere Witzfiguren zu
schützen bzw. meine Leser vor möglichen finanziellen Nachteilen und gesundheitlichen
Schäden zu bewahren.
Allerdings
habe ich lange Zeit als Richter an einer österreichischen Berufungsbehörde
gearbeitet und an einer Verwaltungsakademie Verfassungs-, Verwaltungs- und
Bürgerliches Recht unterrichtet. Ich bin demnach hinreichend rechtskundig, um im
vorliegenden Fall meine qualifizierte Rechtsansicht zu äußern.
Meines
Erachtens besteht bei der Titelführung durch jenen deutschen "Balischamanen"
eine Verwechslungsgefahr im Hinblick auf einen akademischen Grad, da er die Ausstellungsstelle
NICHT im Titel anführt, obwohl er dazu von Gesetzes wegen verpflichtet ist.
Rechtlich ist m.E. davon auszugehen, dass durch die Führung des
Titels
"Dr.
h.c. of alternative Therapy (USA)",
ohne gleichzeitiger Nennung der
Miami
Life Development Church
als Ausstellungsstelle, sehr wohl die Möglichkeit besteht, dass durch
diese Unterlassung
vom "ersten Balischamanen in Deutschland" zur Gefahr der Verwechslung des von ihm
geführten
kirchlichen Ehrentitels mit einem akademischen Grad
definitiv beigetragen wird.
Es ist m.E. rechtlich weiters davon auszugehen, dass durch die Führung des
og. kirchlichen Ehrentitels in besagter Weise der
strafrechtlich zu ahndende Tatbestand
gemäß
§
132a StGB
(Deutsches Strafgesetzbuch) hergestellt ist, und sohin den "ersten
Balischamanen in Deutschland" auch die Strafandrohung dieser Norm
jederzeit treffen kann.
So steht es
tatsächlich um die "geistigen
Kräfte" vieler Hochstapler und Pseudo-Schamanen, die
heute im Westen ihr 'schamanisches Unwesen' treiben! |
Die in meinem ersten Artikel aufgeworfene
zentrale Frage an den Leser bleibt auch hier offen. Ich ermutige Dich aber,
Dir selbst eine angemessene Antwort darauf zu geben. Diese Frage lautet
heute:
'Würdest Du Dich selbst, im Falle einer
Erkrankung, oder einen geliebten Menschen, der wegen seiner Krankheit
von der Schulmedizin aufgegeben wurde, einem solchen Hochstapler und
Pseudo-Schamanen anvertrauen oder Dich 'schamanischen Heilbehandlungen' bei
diesem oder anderen Wannabes unterziehen?' |
Wenn Deine Antwort darauf JA ist, dann
hast Du ein Problem, lieber Freund,...! Glaube mir!
Wichtiger Nachtrag vom 11.9.2012
Heute erschien im Spiegel Online folgender
Artikel, der meine oben geäußerte Rechtsansicht geradezu bestätigt:
Wenn Du den gesamten Spiegel-Artikel lesen
willst, klick
HIER,
oder in den Screenshot >>>
Hier ist die dazu ergangene Gerichtsentscheidung im
Wortlauf Kein Doktortitel in “Ufology“ über Groupon (Nr.
35/2012)
Pressemitteilung Nr. 35/2012
vom 10.09.2012
"Das Internetportal Groupon darf nach
einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine Gutscheine
für bestimmte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel anbieten.
Die Antragstellerin bietet auf ihrem Internetportal Rabattgutscheine für
die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter an, u.a. auch solche für die
Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel einer "Miami Life
Development Church". Unter den angebotenen Bereichen fanden sich u.a.
solche wie “Angel Therapy”, “Exorcism”, “Immortality” oder “Ufology”.
Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 7. Juni 2012 untersagte der
Antragsgegner der Antragstellerin, Gutscheine für Titel zum Kauf
anzubieten, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder
Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien.
Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit dem Einwand, aufgrund der
größtenteils in eine scherzhafte Richtung weisenden
Fachbereichsbezeichnungen bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Die
Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln
oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien, sei
nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der
Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter
abzustellen. Nach diesem Maßstab seien die von der "Miami Life
Development Church" vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden bzw.
Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. Die für die Titelvergabe zur
Auswahl stehenden, angeblich kirchlichen „Fachbereiche“ wiesen eine
deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen
Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung “Psychic Sciences” von
einem flüchtigen Betrachter leicht mit „Psychologie“ verwechselt werden.
Andere „Fachbereiche“ besäßen zwar bei Übersetzung in die deutsche
Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten
wissenschaftlichen Fachbereichen; die Beurteilung setze aber
differenzierte Englischkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche
Betrachter nicht verfüge. Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher
gerade nicht ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um
„Phantasiegebilde“ bzw. „Scherzartikel“ handele.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg zulässig.
Beschluss der 3. Kammer vom 4. September
2012, VG 3 L 216.12
Rechtlich folgt aus dieser gerichtlichen Entscheidung:
Da der "erste Balischamane in Deutschland" am heutigen Tage
(11.9.2012) den Pseudotitel Dr. h.c. of alternative Therapy (USA) auf
seinen Webseiten 1.
http://www.bali-schamane.de/index.html
2.
http://www.physiomayer.de/index.html
noch immer führt, dürfte er dadurch - wie von mir dargelegt (siehe oben) - den
strafrechtlich zu ahndenden Tatbestand gemäß
§
132a StGB
(Deutsches Strafgesetzbuch;
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen)
verwirklicht haben. |
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